Donnerstag, 27. Juni 2013

Landgewinn durch Graberwerb (1. Mose 23)

Der im fremden Land angesiedelte Abraham hat den Tod seiner Ehefrau Sara zu beklagen. Wegen ihres Begräbnisses tritt er mit den Einheimischen in Verhandlung. Bei diesen ist er als Mann Gottes hoch geachtet, und sie möchten ihm die vornehmste Grabstätte des Ortes schenken. Abraham aber geht es um den ordentlichen Erwerb eines Familiengrabs und damit eines Stücks eigenen Grundes in der Fremde. Vor dem am Tor versammelten Rat kommt der Kaufvertrag zustande, ohne dass der wohlhabende Witwer den erstgenannten Preis herunterhandelt. Das rechtskräftig erstandene Stück weit kann er nun sich und die Seinen als zur Bürgerschaft des Landes gehörig ansehen.

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