Mittwoch, 20. März 2013

Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung

Von einer Schwangerschaft nach Vergewaltigung sind drei Menschen unmittelbar betroffen: der Vergewaltiger als Übeltäter, die Schwangere als Opfer einer Straftat und das Kind als vorgeburtliche Leibesfrucht. Wer wollte bestreiten, dass ein Vergewaltiger zur Rechenschaft zu ziehen und seiner gerechten Strafe zuzuführen ist und dass jedes Menschenkind ein Recht auf Leben hat? Dagegen handelt es sich bei einer ungewollten Schwangerschaft um einen Konfliktfall, den als solchen bereits die betroffenen Frauen oft mit sich austragen, und zwar unter allen Umständen. In einem solchen Konflikt mag ihr von einer Entscheidung gegen das Leben des Kindes abzuraten sein, doch darf sie ihr niemand verdenken.

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